Ich habe mir weitergehende Gedanken zum Schreiben vom KVB Anwalt von heute morgen gemacht:
1) scheint die KVB hier auf Masse zu setzen, Personen die sich nicht ausweisen können werden nicht zur Feststellung der Personalien mit zur Polizei genommen (obwohl die KVB Mitarbeiter nur zur Aufnahme von Personalien legitimiert sind, solange die nicht Verfahrensgehilfenberechtigungen vorlegen sind Schwarzfahrer zu keiner Zeit verpflichtet sich auszuweisen, glauben sie anscheinend sich alles erlauben zu dürfen…).
2) laufen aufgrund von Namensmissbrauch / falschen Namen viele Verfahren ins Leere, wobei jedoch Kosten enstehen.
3) Verfahren die ins Leere laufen sind Kosten die, die KVB an den Steuerzahler und den Kunden etwa in Form von Preiserhöhungen weitergibt.
4) Möchte ich noch einmal auf die Tipps an die KVB von vergangenen Juli hinweisen, mehr brauche ich da eigentlich nicht mehr zu sagen…